Beitragsbild für die Ehrenamtliche Hilfe

Ich helfe Ehrenamtlich bei Gewaltfragen

Ich helfe Ehrenamtlich bei Gewaltfragen ob körperliche, seelische, psychische oder sexueller Gewalt.

Wenn Sie Hilfe und Informationen suchen selbstverständlich auch anonym.
Rufen Sie an oder schreiben Sie - auch im Zweifelsfall.
Ich komme auch gerne zu Ihnen!
Festnetz: 05192 96 44 876
Handy: 0162 93 63 848
Mo - Fr von 10°° bis 22°° Uhr
Sa + So von 10°° bis 17°° Uhr
E-Mail: Adressen
hilfe@magazin-familia-consaltio.de
ehrenamt@magazin-familia-consaltio.de

Bild des Männerhilfe Telefon

Häusliche Gewalt gegen Männer ist auch heute ein noch tabuisiertes Thema in der Gesellschaft. Männer erleben Gewalt gibt es das Hilfetelefon Gewalt an Männer, zu den angebenden Sprechzeiten unter 0800 1239900. Auch Angehörige oder Fachpersonal können sich unter dieser Nummer über Hilfsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer informieren. Es gibt auch die Möglichkeit eine Mail zu senden an beratung@maennerhilfetelefon.de oder eine Sofortchat zu führen über

https://www.maennerhilfetelefon.de Hier finden sie auch hilfreiche Informationen und Links zu weiteren Angeboten. Das Ministerium für Heimat Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration kooperieren im Aufbau einer Männerstützungsstruktur

Wir haben in unseren ganzen Ausbildungen gemerkt wie wichtig und auch notwendig es ist jemanden zu haben oder zu Wissen der einem bei diesen schwierigen Thema hilfreich beratend und unterstützend zur Seite stehen kann.
Deshalb und weil es uns ein großen Anliegen ist helfen wir bei diesen Fragen die Gewalt in der Familie betreffen, egal ob körperliche, seelische, psychische oder sexuelle Gewalt,

"Ehrenamtlich."

Gerne beraten wir Sie, hoffentlich lange bevor es zum Schlimmsten gekommen ist, auch wenn sie nur einen vagen Verdacht oder ganz wenige Anhaltspunkte haben.

Wie in allen anderen Bereichen unserer Tätigkeit unterliegen wir natürlich auch in Gewaltfragen der Schweigepflicht und werden / dürfen Ihre Informationen nur mit Ihrer Zustimmung weitergeben. Das versprechen ich.

Scheuen Sie sich also nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Doch wo fängt Gewalt an, wo hört Strenge auf? Wie können Vorwürfe so hinterfragt werden, um denen die sich nicht selbst wehren können gerecht zu werden? Womit können künftige Taten verhindert werden? Wo liegt der Unterschied zwischen körperlicher, seelischer, sexualisierter Gewalt? Gibt es überhaupt einen Unterschied oder können alle Opfer über den gleichen Kamm geschoren werden?
All diese Fragen führten dazu, dass wir nach Abschluss der Ausbildung zur insoweit erfahrenen Kinderschutzfachkraft nicht aufhörten zu lernen.
Mit den neuen Ausbildungsabschnitten zu den Themen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, Gewaltprävention im ehrenamtlichen Kontext, Traumapädagogik und Gewaltschutz bei Häuslicher Gewalt konnten wir diese Lücken schließen und die Fragen damit für uns beantworten

„Es gibt grundsätzlich keinen Unterschied“.

Wer anderen gegen deren Willen seinen eigenen Willen aufdrängt, ist übergriffig. Dabei ist es völlig egal, ob das durch Liebesentzug, körperliche Schläge, Essensentzug, herabwürdigende Äußerungen oder sexuelle Handlungen geschieht. Was aber fast noch schlimmer ist, als diese schrecklichen Dinge ist, wenn ein naher Angehöriger, eine vertraute Bezugsperson davon Kenntnis hat und nichts unternimmt.

Möglicherweise steckt auch die Mutter / der Vater mit in der Spirale von Abhängigkeit, Unterdrückung, Machtausübung und kann sich gar nicht dagegen wehren.
Deshalb ist es umso wichtiger, neben der Tatsache, dass Wegschauen mit Mitmachen gleichzusetzen ist, nicht Wegzuschauen sondern mit Fachkräften zu sprechen.

Stellen Sie sich vor, es gibt Meinungsverschiedenheiten, diese arten aber nicht aus, da bereits im Vorfeld alles vernünftig und ohne Gewalt gelöst werden konnte.
Zum Wohle der Kinder und Eltern, für ein Lächeln!

Ursachen für Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung und Gewalt
Gewalthandlungen gegen Kinder entstehen durch ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren auf unterschiedlichen Ebenen, die sich für Mädchen und Jungen unterschiedlich manifestieren können:

  • Gesellschaftliche und staatliche Gewalt meint, u.a.
  • die gesellschaftliche Einstellung gegenüber Kindern
  • Geschlechterrollen
  • generelle Haltung gegenüber Gewalt als Konfliktlösungsmuster (verstärkt durch Medien)
  • soziale und ökonomische Ungleichheit
  • Ausgrenzung
  • aktuelle Lebenssituation der Familie
  • Faktoren in der Persönlichkeit und Lebenssituation des Kindes
  • Aspekte in der Persönlichkeit und Lebenssituation von Mutter und Vater sowie
  • Faktoren in den jeweiligen Lebensgeschichten.

Hilfsangebote für Kinder (und Eltern)
Über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) gibt es verschiedene Möglichkeiten der Hilfe für Kinder und ihre Familien. Es bedarf einer gründlichen fachlichen Klärung und Einordnung in den genannten Stellen, welche Hilfen im Einzelfall angezeigt und notwendig sind. Häufig arbeiten in Fällen von Gewalt gegen Kinder auch mehrere Einrichtungen und Fachleute zusammen. Bei allen Aktivitäten müssen die Rechte, Interessen und Bedürfnisse des Kindes handlungsleitend sein. Das primäre Ziel ist der Schutz des Kindes vor weiterer Gewalt. Je nach Alter und Entwicklungsstand ist das Kind in die Planung weiterer Hilfen und Maßnahmen einzubeziehen.

Es gibt eine gesetzliche Regelung für den sog. Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII), die bei jedem Fall von Misshandlung und sexuellen Missbrauch anzunehmen ist. Der Schutzauftrag schreibt den Fachleuten in der Kinder- und Jugendhilfe ein bestimmtes Verfahren vor. So verlangt er von den Fachkräften eine Gefährdungseinschätzung bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, die im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte vorgenommen werden muss. Fachkräfte bei freien Trägern, weitere Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte und Lehrer (§ 4 KKG) und Menschen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben (§ 8b Abs. 1 SGB VIII), haben in solchen Fällen einen Anspruch auf bzw. eine Pflicht zur Beratung durch Kinderschutzfachkräfte/ insoweit erfahrene Fachkräfte. Des Weiteren sind in die Gefährdungseinschätzung die Eltern und die Kinder und Jugendlichen einzubeziehen, sofern damit der wirksame Schutz des Kindes bzw. Jugendlichen nicht in Frage gestellt ist. Der Schutzauftrag sieht als nächsten Schritt vor, bei den Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken oder diese selbst anzubieten oder das Jugendamt zu informieren, wenn die Eltern nicht Willens oder in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Sind die Maßnahmen notwendig und angemessen?
Entscheidend für die Frage, welche Hilfen notwendig und angemessen sind (Schutzkonzept) ist die Gefährdung und Schädigung des Kindes, seine Entwicklungsprognose und seine Ressourcen, die Veränderungsbereitschaft und Motivation der Eltern zur Annahme von Hilfe in einem angemessenen Zeitraum sowie zur Verfügung stehende Unterstützung des Kindes durch andere Familienmitglieder. Da die Familie der primäre Entwicklungs- und Erfahrungsort für Kinder ist, muss geklärt werden, ob und mit welchen Möglichkeiten die Eltern ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen können. Soweit es der Schutz des Kindes im Einzelfall zulässt, ist die Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen sehr wichtig für das Kind.

Beraterische und therapeutische Angebote für das Mädchen oder den Jungen zur Verarbeitung der Gewalterfahrungen, Therapieangebote für Missbraucher oder misshandelnde Eltern, weitere Unterstützungsleistungen für die Familie, (vorübergehende) Fremdunterbringung des Kindes in einem Heim bzw. einer Pflegefamilie oder auch familiengerichtliche Schritte sind einige der möglichen Maßnahmen.

Grundsätzliche Ansprüche für Kinder
Grundsätzlich haben Mädchen und Jungen einen Rechtsanspruch auf Beratung in Not- und Konfliktsituationen ohne Kenntnis der Eltern (§ 8 SGB VIII), was insbesondere dann wichtig ist, sollten die eigenen Eltern die Schädiger sein. Schließlich gibt es in jeder Stadt Notunterbringungen, sollten Kinder keinesfalls mehr nach Hause wollen oder können. Entsprechende Adressen sind beispielsweise beim örtlichen Jugendamt in Erfahrung zu bringen. Das gilt auch für die o.g. insoweit erfahrenen Fachkräfte/Kinderschutzfachkräfte.

Im Rahmen der Planung notwendiger Maßnahmen ist ebenfalls zu prüfen, ob die Gewalttaten zur Anzeige gebracht werden sollten. Da Strafprozesse für Kinder häufig eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen, muss diese Frage für und mit dem einzelnen Kind entschieden werden. Auch wollen Mädchen und Jungen aufgrund ihrer loyalen Gefühle nicht in jedem Fall die Täter/innen bestraft sehen, sondern brauchen die Verantwortungsübernahme für das Geschehene und Einsicht in das die Kinder schädigende Verhalten durch die Erwachsenen. Darüber hinaus sind beispielsweise beim sexuellen Missbrauch die Ruhens- und Verjährungsfristen lang, so dass eine Anzeige auch später noch gestellt werden kann.

Aufmerksame Hilfe und nicht „Null-Acht-Fünfzehn" ist hier ganz wichtig!
Kinder, die von Misshandlung oder sexuellem Missbrauch betroffen sind, brauchen aufmerksame Erwachsene, die ihre Situation erkennen, ihnen Unterstützung geben und ihnen weitere Hilfen vermitteln. Kinder können sich aufgrund ihrer Abhängigkeit häufig nicht allein aus gewalttägigen Familienbeziehungen lösen. Hinzu kommt, dass das Risiko, Konflikte selbst gewaltsam zu lösen für die Mädchen und Jungen steigt, die Opfer von Gewalt geworden sind. Deshalb ist es wichtig, Gewalterfahrungen angemessen aufzuarbeiten und andere Konfliktlösungsstrategien zu erlernen. Es ist gut, dass das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung Gesetzes-Wirklichkeit ist. Zur Durchsetzung dieses Kinderrechts stehen wir Erwachsenen in der Verantwortung!

Weiter Hilfestellen die Sie nutzen können.

Das ist die Telefonnummer des Offiziellen Hilfetelefon von ganz Deutschland

Bitte beachten Sie: Die Rufnummer des Hilfetelefons 08000 116 016 ist nur innerhalb Deutschlands erreichbar.

Bad Zwischenahn

Frauen- und Kinderschutzhaus Ammerland-Wesermarsch

26160 Bad Zwischenahn Tel.: 0441 / 21 00 14 95
E-Mail: dwo.frauenhaus@diakonie-ol.de
Internet: www.frauenhaus-diakonie.de

Celle

Frauenhaus Celle e.V. Postfach 11 25 29201
Celle Tel.: 051 41 / 257 88
E-Mail: info@frauenhaus-celle.de

DER PARITÄTISCHE CELLE Haus der Familie - Hilfen für Frauen und Kinder in Not
Postfach 32 67
29232 Celle
Tel.: 051 41 / 66 33
Email: celle.hdf@paritaetischer.de

Beratungsstelle FeroXia

Fritzenwiese 46
29221 Celle
Tel.: 051 41 / 257 88
E-Mail: info@frauenhaus-celle.de

Lüneburg

Frauenhaus Lüneburg
Frauen helfen Frauen e. V. Tel.: 041 31 / 617 33
Email: info@frauenhaus-lueneburg.de
Frauenberatungsstelle FiF Lüneburg Tel.: 041 31 / 619 50
Email: info@fif-lueneburg.de

Opferhilfebüro Lüneburg Stiftung Opferhilfe Niedersachsen

Regionalbüro Lüneburg
Bei der St. Lambertikirche 8
21335 Lüneburg
Tel.: 041 31 / 727-19 10, 727-19 11, 727-19 13
Fax: 041 31 / 727-19 16
E-Mail: PoststelleLueneburg@Opferhilfe. Niedersachsen.de

Elterntelefon mit der kostenlosen, bundesweiten Rufnummer:

0800 111 0 550
Telefonzeiten
Montag und Mittwoch 9.00 Uhr – 11.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 17.00 Uhr – 19.00 Uhr
„Wir hören zu, solange Sie möchten ... „

Hilfeportal des unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs, bundesweite Rufnummer:

0800 22 55 530

Telefonzeiten
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr

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Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 10.°°Uhr - 20.°°Uhr
und nach Vereinbarung
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Sa. und So. von 12.°°Uhr - 17.°°Uhr
nach Vereinbarung

Angelika Zündel
Clausewitzallee 29
29633 Munster
Tel. 05192 9344876

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